Arbeitslosigkeit


  1. Was ist zu tun?
  2. Weitere Ersatzleistungen
  3. Arbeitslosengeld
  4. Arbeitslosengeld II
  5. Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

1.Schnell handeln wenn Arbeitslosigkeit droht!

Wenn Ihnen eine Kündigung droht oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, ist es wichtig, dass Sie sich unverzüglich arbeitsuchend melden. Darüber hinaus haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich jederzeit arbeitsuchend zu melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen.

 

Wenn Sie arbeitslos geworden sind, so ist die Agentur für Arbeit für Sie da. Droht Ihnen die Kündigung oder Ihr befristeter Arbeitsvertrag wird nicht verlängert, so ist es wichtig, dass Sie sich schnellstmöglich als arbeitsuchend oder arbeitslos melden. Je früher Sie sich arbeitsuchend melden, desto früher kann Ihnen die Agentur für Arbeit bei der Suche nach einer neuen Stelle behilflich sein.

 

Wenn Sie außerdem Arbeitslosengeld beantragen möchten, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich, die in jedem Fall spätestens bis zum Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen sollte. Nur eine frühe Meldung sichert Ihnen das Arbeitslosengeld.

 

  

Was ist zu beachten?

 

Sprechen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit vor. Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung oder mangelnde Mitwirkung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit mit Sperrzeiten ahnden. Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich erfolgen.

 

Tipp: Um die Frist zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung zu einzuhalten, können Sie die Online-Arbeitsuchendmeldung der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Wie bei den anderen Kontaktkanälen auch, wird Ihre Arbeitsuchendmeldung erst dann wirksam, wenn Sie die persönliche Vorsprache nachgeholt haben.

 

Die Online-Arbeitsuchendmeldung steht auch auch allen anderen Nutzern der JOBBÖRSE zur Verfügung, zum Beispiel Arbeitsuchenden, die noch in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und sich verändern möchten.

 

 

Sie können sich jedoch auch weiterhin telefonisch oder schriftlich arbeitsuchend melden. Auch hier gilt: Die persönlich Vorsprache müssen Sie nachholen!

 

Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung, selbstverschuldete Arbeitslosigkeit oder mangelnde Mitwirkung zur Beendigung der Arbeitslosigkeit können dazu führen, dass eine Sperrzeit eintritt. Für die Dauer der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt.


2.Weitere Ersatzleistungen und Hilfen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit

Neben Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II gibt es verschiedene Lohnersatzleistungen, die Sie bei drohender Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen können.

 

  • Teilarbeitslosengeld erhält, wer mehreren in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtigen Tätigkeiten nachgeht und eine davon verliert. Die Voraussetzungen und die Berechnung der Höhe des Teilarbeitslosengeldes folgt der des Arbeitslosengeldes, wobei jedoch für die Berechnung lediglich die verlorene versicherungspflichtige Beschäftigung zugrunde zu legen ist.
  • Kurzarbeitergeld erhalten Arbeitnehmer bei unvermeidbarem, vorübergehendem Arbeitsausfall, der auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitsplatz dadurch erhalten wird.

 

  Achtung! Für Arbeitnehmer des Baugewerbes gilt in der Schlechtwetterzeit die Regelung                          des Saisonkurzarbeitergelds.

 

  • Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers können Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Es wird maximal drei Monate lang gezahlt.
  • Verletztengeld können Sie erhalten, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig sind oder sich in einer Maßnahme der Heilbehandlung befinden. Es beträgt 80 Prozent des Regelentgelts und wird, mit Ausnahmen, bis zu 78 Wochen lang gezahlt. Bei Arbeitslosen entspricht die Höhe des Verletztengelds der des Arbeitslosengelds.
  • Behinderte Menschen erhalten bei Teilnahme an der sogenannten "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben" Übergangsgeld.

Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II


1.Arbeitslosengeld

 

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, ist eine persönliche Arbeitslosmeldung erforderlich. Diese muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Der Antragsteller muss arbeitslos sein und in den letzten 2 Jahren vor der Antragstellung in der Summe mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Während des Bezuges von Arbeitslosengeld (sowie bei ALG II) ist jede Veränderung (z.B. Umzug, Bankverbindung, Nebenverdienst usw.) mitzuteilen.

Sollten sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder ist diese voraussichtlich nicht ausreichend, dann können sie zusätzlich ALG II beantragen.

 

Kostenfreie Hotline: 0800 4 5555 00

 

Agentur für Arbeit Zwickau

Pölbitzer Straße 9a

08058 Zwickau

 

Weitere Standorte:

 

Agentur für Arbeit Werdau

Markt 29 / 31

08412 Werdau

 

Agentur für Arbeit Hohenstein-Ernstthal

Schillerstraße 5b

09337 Hohenstein-Ernstthal

 

Agentur für Arbeit Glauchau

Hoffnung 69

08371 Glauchau

2.Arbeitslosengeld II

Anspruch auf ALG II haben alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen im Alter zwischen 15 und 67 Jahren und deren hilfebedürftige Angehörige, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben und sich in Deutschland aufhalten.

 

Hotline ALG II: 0375 6060-0

 

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Ab dem 21.12.2015 werden die bisherigen Geschäftsstellen des Jobcenters Zwickau in einem Standort vereint:

 

Jobcenter Zwickau

Horchstraße 12- 14

08058 Zwickau

 

Jobcenter Zwickau

Standort Hohenstein-Ernstthal

Schillerstraße 5b

09337 Hohenstein-Ernstthal

 

Jobcenter Zwickau

Standort Glauchau

Hoffnung 81-83

08371 Glauchau

5.Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Die Beauftragten für Chancengleichheit beraten in Fragen der Ausbildung, des beruflichen Einstiegs und bieten umfangreiche Informationen in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Gleichstellung von Frauen und Männern.

 

Agentur für Arbeit Zwickau

Pölbitzer Straße 9a

08058 Zwickau

Tel.: 0375 314-1305

 

Jobcenter Zwickau

Horchstraße 12- 14

08058 Zwickau