Sonstige Hilfen


  1. Zwickau- und Crimmitschau-Pass
  2. Familienpass Zwickau und -Sachsen
  3. Sozialhilfe
  4. Wohngeld
  5. Rundfunkbeitrag
  6. Begrüßungsgeld für Neugeborene  
  7. Übernahme von Elternbeiträgen
  8. Bildungs- und Teilhabepaket
  9. Zuschuss für gesunde Ernährung

1.Zwickau- und Crimmitschau-Pass

Der Zwickau-Pass und der Crimmitschau-Pass ist ein freiwilliges Angebot der Städte.

Der Zwickau-Pass ist ein Ausweis für einkommensschwache Bürger. Anspruchsberechtigt ist jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Zwickau hat. Die Gewährung des Zwickau-Passes ist Einkommens- und Vermögensabhängig. Der Crimmitschau-Pass für sozial schwache Familien und Familien mit drei oder mehr Kindern. Anspruchsberechtigt ist jeder Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Crimmitschau hat. Die Gewährung des Crimmitschau-Passes ist einkommensabhängig. Familien mit drei oder mehr Kindern bekommen den Pass einkommensunabhängig gewährt. Der Zwickau-Pass und Crimmitschau-Pass ist nicht übertragbar. Der einkommensabhängige Crimmitschau-Pass gilt für ein Jahr. Wenn man den einkommensunabhängigen Crimmitschau-Pass in Anspruch nimmt, bekommt man diesen für maximal drei Jahre ausgestellt. Er ist gültig bis 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres. Danach ist der Pass neu zu beantragen. Für die erneute Beantragung benötigen sie den aktuellen Bescheid über den Bezug von Leistungen sowie der Personalausweis. Bei Erstantrag ist zusätzlich noch ein Passbild für jede Person mitzubringen. Die Erstausstellung ist gebührenfrei.

 

Antragstellung für Zwickau-Pass und Crimmitschau-Pass:

 

Stadt Zwickau

Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau                                                        

Tel.:  0375 83-0

 

 

Stadtverwaltung Crimmitschau

Markt 1

08451 Crimmitschau                  

Tel.:   03762 90-5014

2.Familienpass Zwickau und Sachsen

Familienpass Zwickau

Der Familienpass Zwickau ist einkommensunabhängig. Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern oder Allein erziehende mit einem kindergeld-berechtigten, schwerbehinderten Kind (GdB 50%). Der Inhaber des Familienpasses Zwickau ist berechtigt, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, wenn mindestens ein Kind eingetragen ist. Der Familienpass ist nicht übertragbar. Er wird pro Familie einmal ausgestellt und ist nur im Zusammenhang mit dem Personalausweis oder Reisepass gültig. Der ausgestellte Pass hat eine Gültigkeit von einem Jahr (ab Ausstellungsdatum) und kann nach Prüfung im Bürgerservice verlängert werden.

Familienpass Sachsen

Der Familienpass Sachsen ist einkommensunabhängig. Einen Familienpass können Allein-erziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern und Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind erhalten, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Der Familienpass Sachsen berechtigt den Inhaber mit seinen Kindern, unentgeltlich bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen (Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser) zu besuchen.

Antragstellung Zwickau-Pass, Familienpass Zwickau und Familienpass Sachsen:

 

Stadt Zwickau Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau

Tel.:  0375 83-0

3.Sozialhilfe

Leistungen vom Sozialamt erhalten hilfsbedürftige Personen die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung ist eine bedarfsorientierte Leistung zur Sicherstellung des Existenzminimums und ist unterstützend. Das heißt, Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht anders sicher können. Gründe, warum Menschen für ihren Lebensunterhalt nicht mehr anders sorgen können, gibt es viele. Die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe steht nur Menschen zu, die sonst keine weiteren Leistungen, also weder ALG I noch die sogenannte Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten. Das bedeutet, dass ALG II und Leistungen zur Grundsicherung der Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt vorgehen, da die Sozialhilfe die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung in Deutschland darstellt.

 

Landkreis Zwickau Sozialamt

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Tel.:  0375 4402-22101

4.Wohngeld

Das Wohngeld ist eine staatliche Sozialleistung. Wenn das monatliche Haushaltseinkommen unter einem bestimmten Betrag liegt, wird es als Zuschuss zu den Mietkosten gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt von der Höhe der Miet- bzw Wohnkosten und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder ab. Für die Berechnung spielt ein eventuell vorhandenes Sparvermögen keine Rolle. Das Wohngeld ist mit anderen Sozialleistungen nicht kombinierbar. Die Städte Crimmitschau, Glauchau, Limbach-Oberfrohna, Werdau und Zwickau verfügen über eigene Wohngeldbehörden.

 

Anträge erhalten Sie bei:

Stadt Zwickau Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau

Tel.:  0375 83-0

 

Landkreis Zwickau

Sozialamt/Sachgebiet Sonstige Hilfen

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Telefon: 0375 4402-0

 

Informationen zum Wohngeld:

Webseiten der Städte und Gemeinden

www.landkreis-zwickau.de

www.wohngeld.de

5.Rundfunkbeitrag

Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

 

Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten einen ermäßigten Beitrag und zahlen nur ein Drittel. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit. Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG, BAB), welche nicht bei den Eltern wohnen, können ebenfalls befreit werden.

 

Antragsformulare erhalten Sie bei:

 

Stadt Zwickau Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau

Tel.:  0375 83-0

 

Landkreis Zwickau Bürgerservice

Werdauer Straße 62                                              Außenstellen:

08056 Zwickau                                                                 Limbach-Oberfrohna, Glauchau,

Tel.:  0375 4402-21900                                                    Hohenstein-Ernstthal, Werdau

6.Begrüßungsgeld für Neugeborene

Frischgebackene Eltern können sich über das Begrüßungsgeld der Stadt Zwickau freuen. Es wird einmalig in Höhe von 100 Euro gewährt.

 

Das Begrüßungsgeld ist an verschiedene Bedingungen geknüpft:

·     die/der Sorgeberechtigte muss Bürger der Stadt Zwickau sein,

·     das Kind muss mit mir im Haushalt leben und

·     alle Vorsorge-Untersuchen U1-U7 müssen fristgerecht eingehalten werden.

 

Diese an die Vorsorge-Untersuchung gebundene Leistung ist in erster Linie als ergänzender Beitrag der Stadt Zwickau zum Schutz des Kindes.

Es sind auch Kinderärzte in das System mit eingebunden, um Verzögerungen in der Entwicklung frühzeitig zu erkennen und entsprechende medizinisch-therapeutische Hilfen zu gewähren.

 

Antragstellung bei:

Stadt Zwickau Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau

Tel. 0375 83-0

7.Übernahme von Elternbeiträge

Anspruch auf Übernahme von Elternbeiträgen haben Eltern, deren Kind eine Kindertageseinrichtung z.B. Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege besucht. Eltern können einen Antrag auf Übernahme dieses Beitrages an das Jugendamt im Bürgerservice stellen, wenn aufgrund ihrer Einkommenssituation die Elternbeiträge nicht zuzumuten sind.

 

Antragstellung bei:

Landkreis Zwickau Bürgerservice

Werdauer Straße 62                                Außenstellen:

08056 Zwickau                                                     Limbach-Oberfrohna, Glauchau, Werdau,

Tel. 0375 4402-21900                                          Hohenstein-Ernstthal


8.Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket soll Kindern und Jugendlichen von Eltern mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug (ALG II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe) ermöglichen, gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit wahrzunehmen.

 

Alle Kinder sollen in Ihrer Freizeit Sport treiben und musizieren können, geeignete Hilfe beim Lernen und den nötigen Schulbedarf bekommen, Schulessen (Eigenanteil 1 Euro; siehe auch Pkt.9) erhalten und an Schulausflügen teilnehmen können. Wenn die Familie über kein oder nur geringes Einkommen verfügt, sollte ein Antrag auf Leistungen aus dem „Bildungspaket“ gestellt werden.

Bei Versetzungsgefährdung des Kindes kann auch über die schulischen Angebote hinaus eine gezielte Unterstützung durch Lernförderung erfolgen. Bitte informieren sie sich vor Antragsstellung über die Höchstfördersätze und die Bedingungen zur Bewilligung.

 

Antragstellung bei Bezug von Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag:

Landkreis Zwickau

Sozialamt

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Tel.: 0375 4402-22101

 

Antragstellung bei Bezug ALG II, Sozialgeld:

Jobcenter Zwickau

Horchstraße 12- 14

08058 Zwickau

Telefon: 0375 6060-0

9.Zuschuss für gesunde Ernährung

Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets gewährt die Stadt Zwickau einen Zuschuss zur gesunden Ernährung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. Der Eigenanteil von 1 Euro kann auf gesonderten Antrag von der Stadt Zwickau übernommen. Dieser Zuschuss kann nur beantragt werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Antrages von Bildung und Teilhabe für das gemeinschaftliche Mittagessen vorliegt.

 

Antragstellung bei:

Stadt Zwickau

Bürgerservice im Rathaus

Hauptmarkt 1

08056 Zwickau

Tel.:  0375 83-0