Ausbildung


  1. Berufsinformationszentrum (BiZ)
  2. Ausbildungsunterhalt
  3. BAB / BAföG (Meister-BAföG)
  4. Bildungskredit / Bildungsprämie
  5. Weiterbildungsscheck–individuell

1.Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit

Das BiZ der Agentur für Arbeit ist die richtige Adresse für Jeden, der sich rund um Arbeitsmarkt und Weiterbildung sowie Berufs- und Studienwahl informieren möchte. Die Dienstleistungsangebote des BiZ sind kostenlos und können ohne Voranmeldung beliebig oft genutzt werden. Dort kann man sich sowohl im Web als auch in aktuellen Printmedien über seine beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt informieren sowie Bewerbungen professionell erstellen.

 

Agentur für Arbeit Zwickau 

Berufsinformationszentrum (BiZ)

Pölbitzer Straße 9a

08058 Zwickau

Tel.:  0375 314-1848

2.Ausbildungsunterhalt

Eltern sind dazu verpflichtet, Ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen. Dies schließt die Zahlung von Unterhalt bis zum Ende der Erstausbildung ein. Bei der Wahl der Ausbildung ist auch die wirtschaftliche Situation der Eltern wichtig. Der Unterhaltsanspruch endet, wenn das Kind nach einer abgeschlossenen Ausbildung selbst in der Lage ist, für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Bei einer fachbezogenen Weiterbildung zur angemessenen Ausbildung sind Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig.


3.BAB / BAföG (Meister- BAföG)


Berufsausbildungsbeihilfe

Um eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu ermöglichen, zahlt die Agentur für Arbeit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Auszubildende erhalten BAB, wenn Sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Gezahlt wird BAB für die Dauer der Berufsausbildung. Die Höhe des BAB richtet sich nach Art der Unterbringung. Die Berufsausbildungsbeihilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Um BAB zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen.

Agentur für Arbeit Zwickau

Pölbitzer Straße 9a

08058 Zwickau

Tel.: 0800 4555500

BAföG

Wenn Sie eine Berufsausbildung an einer Berufsfachschule (ohne Ausbildungsbetrieb) absolvieren, kann unter Umständen BAföG bewilligt werden. Die Höhe des BAföG richtet sich bei Schülern nach Art der Schule, die besucht wird. Es wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt. Wenn Sie bereits volljährig sind, können Sie selbst einen Antrag stellen, wenn nicht, muss dies ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel die Eltern) übernehmen

 

 

Landkreis Zwickau 

Sozialamt/Amt für Ausbildungsförderung

Werdauer Straße 62

08056 Zwickau

Tel.:  0375 4402-0

 

 

Ähnlich dem BAföG können Sie eine Förderung bekommen, wenn Sie sich über eine Facharbeiter- und Gesellenprüfung oder den Berufsfachschulabschluss hinaus fortbilden wollen. Das Meister-Bafög ist für Kurse gedacht, mit denen Sie sich auf Meisterprüfungen und vergleichbare Abschlüsse vorbereiten.

 

 

Industrie- und Handelskammer Chemnitz 

Aufstiegsfortbildungsförderung

Straße der Nationen 25

09111 Chemnitz

Tel.:  0371 6900-1440

4. Bildungskredit / Bildungsprämie

 

Bildungskredit

Eine Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Studierende und Schüler ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Bildungskredit. Er ist einkommensunabhängig. Bei der Antragstellung muss nachgewiesen werden, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums beenden können. Der Bildungskredit kann auch mit BAföG kombiniert werden.

 

Bundesverwaltungsamt

Abteilung BT

50728 Köln

Tel.:  022 899358-4492

Antragstellung online: www.bildungskredit.de

Bildungsprämie

Im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Bildungsprämie“ bieten Beratungsstellen kostenlos Beratungs-gespräche an und stellen schnell und unbürokratisch Prämiengutscheine aus. Auch Mütter und Väter in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten. Den Gutschein können Sie bei Weiterbildungsanbietern einlösen. Die Prämiengutscheine werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert, die Kosten für die Beratung übernimmt der Bund. Die Bildungsprämie ist einkommensabhängig. Mit dem Prämiengutschein werden 50% der Weiterbildungskosten übernommen, maximal jedoch 500 Euro.

 

Voraussetzungen für die Bildungsprämie:

·   man muss über 25 Jahre alt sein,

·   man muss jede Woche mindestens 15 Stunden arbeiten und

·   das Einkommen im Jahr darf höchstens 20.000 Euro sein.

 

Industrie- und Handelskammer Chemnitz

Regionalkammer Zwickau

Äußere Schneeberger Straße 34

08056 Zwickau

 Tel.:  0375 8142414

DPFA-Weiterbildung GmbH

Bildungszentrum Zwickau

Salutstraße 4

08066 Zwickau

Tel.:  0375 44005263

Ansprechpartner: Doreen Arzig


5.Weiterbildungsscheck-individuell

Mit dem Weiterbildungsscheck-individuell wird eine berufliche Weiterbildung zur Verbesserung der auf dem Arbeitsmarkt nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen gefördert. Gleichzeitig soll eine Steigerung der Berufschancen von Personen mit einem erhöhten Förderbedarf ermöglicht werden.

 

Antragsberechtigt sind:

·   Beschäftigte,

·   Auszubildende,

·   Berufsfachschüler (ab 18 Jahre)

·   andere Berufsgruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen.

 

Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Bescheides begonnen werden. Der Antrag ist bei der SAB mit den entsprechenden Antragsformularen schriftlich einzureichen. Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. 8 Wochen.

 

 

Sächsische Aufbaubank-Förderbank (SAB)

Abteilung Sozialfonds

01054 Dresden

Tel.:  0351 49104930 (Service-Center)